Aufbaustudiengang Orgel Improvisaton
Im Aufbaustudiengang Orgelimprovisation erweitert der Student seine stilistischen, technischen und kreativen Fähigkeiten in der liturgischen, gebundenen und freien Improvisation
Informationen zum Aufbaustudiengang Orgel-Improvisation
Fächer
Studieninhalt Aufbaustudiengang Orgelimprovisation
Orgelimprovisation
Einzelunterricht, einmal wöchentlich 60 Minuten.
Aufnahmeprüfung
Inhalte der Eignungsprüfung
1. Orgelimprovisation (Dauer etwa 45 Minuten):
a) mit Vorbereitungszeit
Eine Partita mit mindestens fünf Teilen über ein gegebenes Kirchenlied.
Die Vorbereitungszeit beträgt 3 Stunden.
b) Ohne Vorbereitungszeit:
Stilistisch orientierte Kirchenliedsätze und dazu gehörige Intonationen:
- Kantionalssatz um 1600,
- Bachsatz,
- Satz mit den erweiterten harmonischen Mitteln des 19.Jahrhunderts,
- ein moderner freier Satz,
Transponierte Liedsätze nach einstimmiger Vorlage mit verbindenden Modulationen,Ein gegebenes Thema oder der Beginn eines Stückes ist stilistisch entsprechend weiterzuführen.
2. Tonsatz schriftlich (Klausur, Dauer 4 Stunden):
vierstimmige Liedsätze in verschiedenen historischen Stilarten (16./17. Jahrhundert, frühes 18. Jahrhundert, 19. Jahrhundert),
zwei- und dreistimmige polyphone Bearbeitungen gegebener Themen (Soggetti) aus den Stilbereichen der Vokalpolyphonie des 16. Jahrhunderts und der barocken Polyphonie des frühen 18. Jahrhunderts.
3. Gehörbildung (Klausur, Dauer 1 Stunde):
einstimmiges Diktat in erweiterter Tonalität
rhythmisches Diktat,
polyphones dreistimmiges Diktat,
akkordisches Diktat (Harmonik des 19. Jahrhundert).
Anmelden
Anmeldeformular Aufnahmeprüfung
Der Antrag auf Zulassung zum Aufbaustudiengang ist an die Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg zu richten. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein vollständig ausgefüllter Bewerbungsvordruck mit 2 Paßbildern,
- ein kurzgefaßter handgeschriebener Lebenslauf mit den wesentlichen Angaben über die bisherige Ausbildung und künstlerische Betätigung,
- eine Erklärung, daß der Bewerber an einem Verfahren zur Feststellung seiner künstlerischen Eignung für den gewählten Studiengang an der Hochschule (Eignungsprüfung) teilnimmt,
- eine schriftliche Erklärung, ob und mit welchem Erfolg der Kandidat in demselben Studiengang an einer staatlichen oder kirchlichen Hochschule in Deutschland die Prüfungen bereits bestanden oder endgültig nicht bestanden hat. Nachweise über bereits abgelegte Hochschulprüfungen und Studienbücher von bereits besuchten Hochschulen sind vorzulegen.
- bei ausländischen Studienbewerbern ein Staatsangehörigkeitszeugnis und ein Zeugnis über bestandene Prüfungen in amtlich beglaubigter Übersetzung.
- die Programme für die Eignungsprüfung in den entsprechenden Fächern
- das Zeugnis über einen abgeschlossenen und dem Aufbaustudium zugeordneten berufsqualifizierenden Studiengang.
- Nachweise über bereits abgelegte Hochschulprüfungen und Studienbücher der bereits besuchten Hochschulen,
- für ausländische Studienbewerber eine Erklärung über die Sicherung der Finanzierung des Studiums und ggf. ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse,
- eine Bescheinigung über eine ausreichende Krankenversicherung.
Wenn nicht anders vermerkt, sind Bescheinigungen und Zeugnisse in beglaubigten Abschriften (Kopien) vorzulegen.
Den Bewerbungsvordruck können Sie hier herunterladen.