Diplomstudiengang Kirchenmusik B

Dauer: 9 Semester.
Die Ausbildung und Abschlussprüfung entspricht der an staatlichen Musikhochschulen und anderen Hochschulen für Kirchenmusik.

Derzeit erarbeiten wir die Möglichkeit, mit dem an unserer Hochschule erworbenen Abschluss als Musiklehrer an katholischen Schulen unserer Diözese angestellt zu werden.

Sommersemester 2010:
Anmeldefrist zur Aufnahmeprüfung: 2. Februar 10
Aufnahmeprüfung: 19.2.09

B-Studium Informationen

Fächer

Studieninhalte Diplomstudiengang Kirchenmusik B

Das Studium umfaßt folgende Unterrichtsfächer:

  • Chorleitung
  • Orgelimprovisation/Liturgisches Orgelspiel
  • Orgelliteraturspiel
  • Liturgiewissenschaft mit Bibelkunde und Dogmatik
  • Liturgischer Gesang
     a) lateinisch (Gregorianischer Choral)
     b) deutsch
  • Gehörbildung
  • Gesang
  • Klavierspiel
  • Orchesterleitung
  • Tonsatz (Harmonielehre und Kontrapunkt)
  • Musikgeschichte und Formenlehre
  • Orgelkunde
  • Partitur- und Generalbaßspiel
  • Sprecherziehung
  • Chorische Stimmbildung und Chorsingen
  • Instrumentenkunde und Akustik
  • Melodieinstrument
  • Musikalische Arbeit mit Kinder- und Jugendchören
  • Pädagogische Informationen und Fachdidaktik der Musik
  • Popularmusik, Arrangement, Neues Geistliches Lied

Aufnahmeprüfung

Inhalte der Eignungsprüfung

1.) Orgel:

  • Ein Werk eines vorbachschen Meisters (z.B. Buxtehude, Präludium und Fuge D-Dur; Präludium, Fuge und Ciacona C-Dur)
  • ein Werk von J.S. Bach
  • ein Werk aus dem 19. oder 20. Jahrhundert (z.B. C. Franck, Prélude, Fugue et Variation h-Moll; M. Reger op. 59; F. Mendelssohn-Bartholdy, Präludien und Fugen; J.N. David, L‘homme armé;  H. Schroeder, Marianische Antiphonen)
  • Vomblattspiel

 

Zwei Orgelsätze zu Kirchenliedern aus dem Orgelbuch zum „Gotteslob“ mit improvisiertem Vorspiel
(vorbereitet); Vomblattspiel weiterer Orgelsätze zu Kirchenliedern mit improvisierten Kurzintonationen.

 

2.) Klavier:

Vorspiel einer dreistimmigen Invention oder eines Präludiums mit Fuge von J.S. Bach. Außerdem  zwei Kompositionen aus verschiedenen Stilepochen (Klassik, Romantik, 20. Jahrhundert).

Für die Beurteilung in den Instrumentalfächern ist die Qualität des technischen und musikalischen Vortrages ebenso wichtig wie der Schwierigkeitsgrad der ausgewählten Werke.

 

3.) Gesang: (Voraussetzung ist eine bildungsfähige Stimme):

Vortrag einer einfachen Arie oder eines Kunstliedes sowie eines Kirchenliedes (vorbereitet).

4.) Gehörbildung, Allgemeine Musiklehre und Harmonielehre:

Der Prüfungsteil besteht aus einer schriftlichen Klausurprüfung (Allgemeine Musiklehre   und Harmonielehre, Gehörbildung), sowie einer mündlich-praktischen Einzelprüfung in Gehörbildung.

a)  Anforderungen der Klausurprüfung:

Allgemeine Musiklehre und Harmonielehre:

  • Richtiges Erkennen und Benennen von Einzeltönen (Tonna­men der Stammtöne und der abgeleite­ten Töne, Bezeich­nung der Tonlagen)
  • Intervallen (Notation und Namen diatonischer und chromatisch veränderter Intervalle)
  • Tonleitern und Tonsystemen (Pentatonik, Diatonik, Chromatik, Dur, Moll)
  • Akkorden (Dur-, Moll-, verminderte, übermäßige Dreiklänge, Dominantsep­takkord, Grundstellung, Umkehrungs- und Lagenbezeich­nungen).

Gehörbildung:

Die Fähigkeit, Kenntnisse in Allgemeiner Musiklehre und Harmonielehre mit Klan­gvor­stel­lungen zu ver­bin­den, soll nachgewiesen werden durch:

  • Hören und Notieren von leitereigenen Tönen aus Durtonarten,
  • Beschreiben von Intervallen zwischen zwei gleichzeitig erklingenden Tönen,
  • Beschreiben von Akkorden nach Art und Umkehrungsform,
  • Notieren von Funktionen anhand eines vorgespielten Musikstückes,
  • Notieren einer einstimmigen tonalen Melodie.

b)         Anforderungen der mündlich-praktischen Einzelprüfung:

  • Singen von Intervallen,
  • Vomblattsingen tonaler Melodien,
  • Kadenzspiel am Klavier in verschiedenen Lagen und Dur/Molltonarten.
  • Nachsingen und Ergänzen gegebener tonaler Melodien (z.B. klassische Peri­ode).

 

5.) Chorleitung:

Dirigieren eines einfachen, polyphonen Werkes (Schwierigkeit: Hassler, Missa secunda, Kyrie).

Anmelden

Anmeldeformular Aufnahmeprüfung

Der Antrag auf Zulassung zum Diplomstudiengang Katholische Kirchenmusik ist an die Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg zu richten. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ein vollständig ausgefüllter Bewerbungsvordruck mit 2 Paßbildern,
  • ein kurzgefaßter handgeschriebener Lebenslauf mit den wesentlichen Angaben über die bisherige Ausbildung und gegebenenfalls künstlerische Betätigung,
  • der Nachweis der Hochschulreife (gegebenenfalls das Schulabgangszeug­nis)
  • ein pfarramtliches Zeugnis,
  • ein ärztliches Gesundheitszeugnis,
  • eine Erklärung, daß der Bewerber an einem Verfahren zur Feststellung seiner künstlerischen Eignung für den gewählten Studiengang an der Hochschule (Eignungsprüfung) teilnimmt,
  • eine schriftliche Erklärung, ob und mit welchem Erfolg der Kandidat in demselben Studiengang an einer staatlichen oder kirchlichen Hochschule in Deutschland die Prüfungen bereits bestanden oder endgültig nicht bestanden hat. Nachweise über bereits abgelegte Hochschulprüfungen und Studienbücher von bereits besuchten Hochschulen sind vorzulegen.
  • bei ausländischen Studienbewerbern ein Staatsangehörigkeitszeugnis und ein Zeugnis über bestandene Prüfungen in amtlich beglaubigter Übersetzung.
  • die Programme für die Eignungsprüfung in den Fächern Orgel, Klavier und Gesang.

 

Wenn nicht anders vermerkt, sind Bescheinigungen und Zeugnisse in beglaubigten Abschriften (Kopien) vorzulegen.

Studienbewerber, die bisher an anderen Hochschulen studiert haben, müssen ihrem Antrag Nachweise über Studienzeiten und bereits abgelegte Prüfungen beifügen.

Den Bewerbungsvordruck können Sie hier herunterladen.

 

Studien- und Prüfungsordnung

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